02.12.2024


Frau cabrio
aboutpixel.de / feel the summer II © svair

Gut versichert in die Cabriosaison starten

Spezielle Cabrio-Versicherungen sind nicht erforderlich

(openPR) - Sobald die Frühlingssonne Oberhand über das graue Winterwetter gewonnen hat, beginnt alljährlich die Cabriolet-Saison. Offen fahren und die ersten warmen Sonnenstrahlen genießen – darauf haben viele Cabrioliebhaber viele Monate warten müssen. Doch worauf ist zu achten, damit das Cabriovergnügen gut abgesichert ist? Spezielle Cabrio-Versicherungen sind nicht erforderlich – dennoch sind ein paar Besonderheiten zu beachten.

Cabriolets: auch offen gut verschlossen halten

Immer mehr moderne Cabriolets besitzen ein bequem zu bedienendes elektrohydraulisches Verdeck. Dennoch: nicht jeder, der gerne offen fährt, möchte das Dach seines Cabriolets bei jedem Parkvorgang schließen. "Das ist tagsüber in belebten Gegenden auch nicht in jeder Situation notwendig. Wichtig ist aber, dass das Fahrzeug auch offen gut verschlossen ist und lose Gegenstände nicht im Fahrzeug zurückgelassen werden – die sind nämlich nicht gegen Diebstahl versichert", erklärt Jens Lison, Vorstand General Insurance Underwriting der Zurich Gruppe Deutschland.

Grundsätzlich können Cabriofahrer ihr Fahrzeug kurzzeitig auch mit geöffnetem Verdeck und mit heruntergelassenen Seitenscheiben parken, die Türen müssen jedoch abgeschlossen sein. Wird der Wagen jedoch längere Zeit in unsicherer Gegend oder gar über Nacht mit offenem Verdeck abgestellt, oder muss man mit Vandalismusschäden rechnen, so geht die Rechtsprechung von grober Fahrlässigkeit aus. "Der Versicherungsschutz ist dann gefährdet", warnt Lison. "In jedem Fall ist es empfehlenswert die Seitenscheiben sowie das Verdeck fest zu schließen sobald man das Fahrzeug längere Zeit verlässt".

Wird in ein Cabriolet eingebrochen, zahlt die Kaskoversicherung für alle direkt mit dem Einbruch zusammenhängenden Schäden am Fahrzeug. Wird jedoch das Verdeck bei einem Diebstahleinbruch beschädigt, gilt dies als Vandalismus und wird nur über die Vollkasko-Versicherung entschädigt. Für Navigationssysteme gelten die gleichen Bedingungen wie für geschlossene PKW: fest eingebaute Navigationssysteme werden im Rahmen der Versicherungsbedingungen entschädigt – den Verlust tragbarer Navigationssysteme ersetzt die Versicherung jedoch nicht.

Auslandsfahrten mit Zurich Top-Tarif-Schutz

Geht die Urlaubsfahrt mit dem Cabriolet ins Ausland, so ist – wie auch bei der Nutzung geschlossener Fahrzeuge – eine entsprechende Zusatzabsicherung ratsam. Zurich bietet ab April eine besonders komfortable Versicherungslösung. "Kunden, die beispielsweise den neuen Zurich Top-Tarif wählen, brauchen nicht mehr zusätzlich den Auslandsschadenschutz abschließen, da dieser neben einigen weiteren Versicherungsleistungen, wie z. B. der Mallorca-Police, bereits mitversichert ist", so Jens Lison. "So hat der Versicherungsnehmer hier die Möglichkeit, bei unverschuldeten Unfällen in vielen Ländern in Europa, seinen Schadenersatzanspruch an uns zu richten, um so langwierige Verhandlungen mit dem ausländischen Versicherer zu vermeiden. Wir regulieren den Schaden nach deutschem Recht." Darüber hinaus wird auch das Mitführen der grünen (internationalen) Versicherungskarte empfohlen. Sie dient im Ausland als Nachweis darüber, dass für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung besteht. "Auch wenn man die grüne Versicherungskarte nicht in allen Ländern bei der Einreise oder in einem Schadenfall benötigt, ist durchaus ratsam sie im Fahrzeug mitzuführen. Die Karte enthält wesentliche Fahrzeug- und Adressdaten für die Schadenregulierung, was die Abwicklung im Schadenfall deutlich erleichtert."

Zulassung mit Saisonkennzeichen

"Soll das Cabriolet beispielsweise nur in der warmen Jahreszeit gefahren werden, kann sich die Zulassung mit einem Saisonkennzeichen lohnen", erklärt Jens Lison. Mit einem Saisonkennzeichen spart der Cabriobesitzer Zeit und Geld bei der Um- und Abmeldung sowie Steuern und Versicherungsbeiträge in dem Zeitraum, in dem das Fahrzeug nicht benutzt werden soll. Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen werden, dürfen nur während eines vorab festgelegten Zeitraumes am Straßenverkehr teilnehmen. Dieser Zeitraum kann zwischen mindestens zwei und maximal elf Monaten betragen wobei der Zulassungszeitraum stets volle Monate umfassen muss. "Außerhalb des Zulassungszeitraumes darf das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden, die Versicherung läuft aber beitragsfrei als 'Ruheversicherung' weiter. Versicherungsschutz gilt aber nur dann, wenn das Fahrzeug dauerhaft in einer Garage oder auf einem umfriedeten Platz abgestellt ist", so Lison.

Quelle: openPR