Auto an Freunde verleihen

Grundsätzliches zum Verleihen eines Autos


Auto an Freundin verleihen: Detaillierter Leitfaden

Das Verleihen eines Autos an Freunde oder Bekannte kann unkompliziert sein, birgt jedoch rechtliche und finanzielle Risiken. Es ist wichtig, sich vorab gut zu informieren und klare Absprachen zu treffen, um Missverständnisse und Probleme zu vermeiden. Hier sind umfassende Informationen zum Thema.


1. Grundsätzliches zum Verleihen eines Autos

  • Rechtliche Grundlage: Als Fahrzeughalter dürfen Sie entscheiden, wer Ihr Auto nutzen darf. Sie bleiben jedoch immer der Halter und tragen eine gewisse Verantwortung.
  • Verantwortungsbewusste Auswahl: Vergewissern Sie sich, dass die Person verantwortungsbewusst fährt und einen gültigen Führerschein besitzt.
  • Regelmäßigkeit: Gelegentliches Verleihen ist unproblematisch. Bei häufigem Verleihen könnten jedoch versicherungstechnische Probleme auftreten, insbesondere wenn der Fahrer nicht in der Police aufgeführt ist.

2. Versicherungsschutz beim Verleihen

Haftpflichtversicherung

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die Dritten durch das Fahrzeug entstehen (z. B. bei einem Unfall).
  • Rückstufung: Im Schadensfall wird der Halter in seiner Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft, was zu höheren Beiträgen führt.

Kaskoversicherung

  • Teilkasko: Deckt bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug, wie Diebstahl, Glasbruch oder Wildunfälle, unabhängig vom Fahrer.
  • Vollkasko: Deckt auch selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Der Fahrer ist dabei in der Regel mitversichert, wenn die Police dies erlaubt.

Fahrerregelung in der Police

  • Einige Versicherungen schließen Schäden aus, wenn der Fahrer nicht ausdrücklich in der Police genannt ist.
  • Prüfen Sie, ob Ihre Versicherung gelegentliche Fahrer abdeckt. Andernfalls könnten Sie die Person vorübergehend als zusätzlichen Fahrer eintragen lassen.

3. Wer haftet im Schadensfall?

1. Schäden durch den Fahrer

  • Eigene Schäden: Bei selbstverschuldeten Schäden zahlt die Vollkaskoversicherung (sofern vorhanden). Der Halter muss jedoch die Selbstbeteiligung tragen.
  • Drittschäden: Schäden an Dritten werden von der Haftpflichtversicherung reguliert.

2. Grobe Fahrlässigkeit

  • Wenn der Fahrer grob fahrlässig handelt (z. B. bei Fahren unter Alkoholeinfluss oder bei überhöhter Geschwindigkeit), kann die Versicherung den Fahrer oder den Halter in Regress nehmen.
  • Der Fahrer kann für den gesamten Schaden haftbar gemacht werden.

3. Verstöße gegen Verkehrsregeln

  • Bußgelder: Der Fahrer ist verantwortlich und muss Strafzettel oder Bußgelder zahlen.
  • Fahrtenbuchauflage: Wenn der Fahrer nicht identifiziert werden kann, könnte dem Halter eine Fahrtenbuchauflage drohen.

4. Absprache und Dokumentation

Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie klare Absprachen treffen und diese dokumentieren:

Vor dem Verleihen:

  • Führerschein prüfen: Lassen Sie sich den Führerschein des Fahrers zeigen.
  • Fahrzeugzustand dokumentieren: Notieren oder fotografieren Sie bestehende Schäden, den Kilometerstand und die Tankfüllung.
  • Versicherungskonditionen klären: Prüfen Sie, ob der Fahrer mitversichert ist.

Während des Verleihs:

  • Verantwortung klären: Sprechen Sie ab, dass der Fahrer sich an Verkehrsregeln hält und das Auto im gleichen Zustand zurückgibt.
  • Kostenübernahme: Legen Sie fest, wer für Benzinkosten, Selbstbeteiligung oder kleinere Schäden aufkommt.

Schriftliche Vereinbarung:

  • Ein einfacher Vertrag kann helfen, die Bedingungen des Verleihs festzuhalten:
    • Name des Fahrers und des Halters
    • Zeitpunkt der Übergabe und Rückgabe
    • Regelungen zu Schäden und Bußgeldern

5. Besondere Risiken und Problemfälle

Nicht berechtigter Fahrer

  • Wenn jemand Ihr Auto ohne Ihre Erlaubnis nutzt, haftet dieser vollumfänglich. Die Versicherung könnte in einem solchen Fall Probleme machen.

Unfall ohne Versicherungsschutz

  • Wenn der Fahrer nicht in der Police genannt ist und die Versicherung dies erfordert, könnten Sie selbst auf den Kosten sitzen bleiben.

Fahrzeug im unsicheren Zustand

  • Als Halter sind Sie verpflichtet, sicherzustellen, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist (z. B. funktionierende Bremsen, TÜV).
  • Ein unsicheres Fahrzeug könnte den Halter haftbar machen, auch wenn ein Freund es nutzt.

6. Alternative Lösungen

Carsharing-Plattformen

  • Plattformen wie Drivy oder Turo ermöglichen es, Ihr Auto offiziell an Dritte zu vermieten, wobei Versicherungsschutz inklusive ist.
  • Vorteil: Klar geregelte Bedingungen und Absicherung gegen Schäden.

Zusätzliche Fahrer eintragen

  • Viele Versicherungen bieten die Möglichkeit, einen Freund oder Bekannten vorübergehend als Fahrer in die Police aufzunehmen.

Fahrgemeinschaften

  • Wenn Sie regelmäßig gemeinsam fahren, können die Kosten geteilt werden, ohne dass das Auto verliehen wird.

7. Fazit

Das Verleihen eines Autos an Freunde ist grundsätzlich unproblematisch, wenn klare Absprachen getroffen und versicherungstechnische Fragen vorab geklärt werden. Dokumentieren Sie den Fahrzeugzustand und legen Sie Verantwortlichkeiten schriftlich fest. Bei Unsicherheiten können zusätzliche Versicherungsoptionen oder Carsharing-Alternativen helfen, das Risiko zu minimieren. So bleibt das Verleihen eines Autos eine stressfreie Geste der Freundschaft.

 

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